Eine Rassekatze hat ihren Preis, aber dafür bekommen Sie auch ein ganz besonderes Kätzchen, das mit viel Liebe auf den Menschen geprägt wurde und das von seinem Züchter mit viel Zeit- Arbeits- und Kostenaufwand einen optimalen Start in ein langes Katzenleben mitbekommt.


Die Katzenzucht ist ein sehr teures Hobby. Ein seriöser Züchter ist Mitglied in einem Katzenzuchtverband und öffnet bereitwillig seinen Geldbeutel für Vereinsbeiträge, Impfungen, Stammbäume, Futter, Katzenstreu, Spielzeug, Katzenzubehör, Ausstellungsbesuche, Inserate in Fachzeitschriften und Zeitungen, Telefon- und Internetkosten u.v.m.


Dazu kommen noch die Kosten für Gesundheitstests auf genetische Erkrankungen wie HCM, PKD, HD und SMA, wobei auf HCM regelmäßig geschallt werden muss.


Wer dann keinen eigenen Deckkater besitzt, darf noch einmal rund 500 € für die Liebesdienste eines guten Deckkaters berappen und eh’ man sich‘s versieht wird das Echo im Geldbeutel immer lauter...


Wenn Sie ein Nobelauto kaufen wollen, dann wissen Sie um seinen Preis und feilschen doch auch nicht wie auf dem Türkischen Basar - oder? Bitte haben Sie Verständnis für die Kosten, die eine seriöse Zucht mit sich bringt - Zeit, Arbeit, Herzblut, zerfetzte Strumpfhosen, massakrierte Zimmerpflanzen, rustikale Kratzer in den Möbeln, gefressene Goldfische, versteckte Autoschlüssel und wegen schwangeren Kätzinnen geplatzte Urlaube sind hier gar nicht mitgerechnet...


Wer bei Tieren nur auf den Preis schaut, der unterstützt Massenzüchter und auf lange Sicht nur das Elend der Tiere dort !

Wohnungskatzen in Einzelhaltung…

 

… das Märchen, Katzen wären Einzelgänger, ist Gott sei Dank überholt!

Oft kommen Interessenten, die nur einem Katzenbaby oder nur einer jungen Katze ein Zuhause geben möchten, und zwar als Wohnungskatze. Immer wieder versuchen wir zu erklären, dass wir so eine Vermittlung nicht vornehmen, da diese Haltung keinesfalls artgerecht ist.  Auch Katzenbabys mit späterem Freigang vermitteln wir nicht in Einzelhaltung. Denn bis die kleinen hinaus dürfen, müssen sie auf jeden Fall kastriert sein und Gefahren einschätzen können. In diesen ersten Wochen und Monaten ist es für die Katze aber besonders wichtig, soziale Kontakte zu Artgenossen zu haben.

 

Natürlich gibt es Katzen, die lebenslang allein in der Wohnung gehalten wurden. Aber der Ausspruch, dass sie damit glücklich ist… Sie wird gut versorgt, beschmust und regelmäßig einem Tierarzt vorgestellt. Aber ist sie damit wirklich glücklich? Oft hören wir, dass alle Bekannten auch nur eine Katze haben – sind die Samtpfoten deshalb glücklich?  Wie würden Sie sich fühlen, wenn sie ein Leben lang ohne menschlichen Kontakt, zum Beispiel nur unter Katzen verbringen müssten? Sie mögen diese, aber sind es Gleichgesinnte, mit denen man auf gewohnte Art und Weise kommunizieren kann? Würden Sie nicht irgendwann verzweifeln? Bitte ermöglichen Sie Ihrer Katze eine artgerechte Lebensweise, so lange dies möglich ist.

 

Oder flitzen Sie mit Ihrer Katze den Kratzbaum hinauf und hinunter, schlecken ihr übers Fell oder fauchen sie auch mal an? Können Sie Ihrer Katze rund um die Uhr Ansprache bieten? Nein, denn kein Mensch, egal wie groß Fürsorge und Liebe sind, kann einen Katzenpartner ersetzen oder Stunde um Stunde zu Hause verbringen und sich mit seinem Tier beschäftigen. Deshalb brauchen Katzen Artgenossen!

Auch Verhaltensforscher haben dies bestätigt. Katzen sind sehr gesellige Zeitgenossen und pflegen auch untereinander freundschaftliche Beziehungen. Selbst wildlebende Katzen bewegen sich in kleinen Gruppen oder ganzen Kolonien, und diese dürfen es sich aussuchen.

 

Schauen Sie doch einfach einmal zwei Katzenbabys zu, wenn diese miteinander spielen, raufen, sich jagen oder kuscheln. Das kann kein Mensch ersetzen. Und hätten Sie nicht auch irgendwie ein schlechtes Gewissen, wenn Sie täglich mehrere Stunden außer Haus sind und die Katze mal wieder allein ist? Und, um das vorwegzunehmen, nein, Katze möchte nicht die ganze Zeit schlafen. Auch wenn sie dies sehr gern tun, finden auch Katzen es viel schöner, wenn dann ein Artgenosse bei ihnen ist oder sie zwischendurch auch mal toben können. Katzen können von Null auf Hundert hochschalten. Aber wenn mir immerzu langweilig wäre, würde ich wahrscheinlich auch schlafen…

 

Rund 80 % der Katzen, die abgegeben werden, weil Sie Verhaltensstörungen aufweisen, sind Einzelkatzen aus reiner Wohnungshaltung. Was passiert?

 

– Es kann sich eine spätere Unverträglichkeit mit Katzen zeigen, denn die Chance auf die wichtige Sozialisierung wurde genommen

– Ihre Katze protestiert und zeigt dies durch Unsauberkeit

– Ihre Katze kratzt und beißt Sie beim spielen, was nicht wirklich angenehm ist. Aber sie versucht nur so mit Ihnen zu spielen, wie sie dies mit einem Artgenossen tun würde! Dies zeigt also keine Aggressionen, sondern ganz natürliches Verhalten

– Auch Übergewicht ist oft eine Folge von Einzelhaltung in der Wohnung, da die Katze aufgrund von Langeweile und Frust mehr zu sich nimmt, oder vom Besitzer, weil ihm die Katze so leid tut, wenn er mal wieder weg muss, ständig Leckerchen bekommt

– Auch Zerstörungswut bleibt oft nicht aus, um eine Beschäftigung zu haben

– Auch auf kleinste Veränderungen kann die Katze negativ reagieren

Oftmals haben diese Tiere aber auch einfach schon resigniert, sich in ihr Schicksal ergeben. Vielleicht ist der Tierhalter dann der Meinung, dass es ihnen doch an nichts fehlt. Das die Katze es schön findet, den ganzen Tag auf der Heizung zu dösen und hinaus zu sehen. Die Eigenschaften einer Katze sind aber doch wesentlich breiter gefächert.  Oftmals können sogar Katzen, die lange alleine leben mussten, noch sozialisiert werden. Und Sie glauben gar nicht, wie diese Tiere dann aufleben und aufblühen.

 

BITTE, nehmen Sie den Katzen nicht das Wichtigste, nämlich Artgenossen. Und wenn Sie auf Biegen und Brechen nur eine Katze halten möchten, dann bitte eine ältere, die bereits durch Einzelhaltung absolut unverträglich geworden ist. Die gibt es leider zuhauf.

 

Bitte denken Sie einmal darüber nach, Ihre Lieblinge werden es Ihnen danken.

Herzliche Grüße

 

Tierhaltung in Mietwohnung

14.11.2007 | BGH


Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Tierhaltung in einer Mietwohnung zu entscheiden.

Der Kläger ist Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Nach § 8 Nr. 4 des Mietvertrages bedarf "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters". Der Kläger bat die Beklagte um Zustimmung zur Haltung von zwei Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar. Die Beklagte verweigerte die Zustimmung. Mit der Klage hat der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Abgabe der Zustimmungserklärung begehrt. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen. Die vom Landgericht zugelassene Revision des Klägers hatte Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die zitierte Klausel in § 8 Nr. 4 des Mietvertrages gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, da sie den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Die Benachteiligung ergibt sich daraus, dass eine Ausnahme von dem Zustimmungserfordernis nur für Ziervögel und Zierfische besteht, hingegen nicht für andere kleine Haustiere. Deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel – in Ausnahmefällen kann der Vermieter auf Unterlassung klagen – Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können. Das ist nicht nur bei den in der Klausel aufgeführten Ziervögeln und Zierfischen, sondern auch bei anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden. Die Klausel ist auch dann unwirksam, wenn danach, was offen bleiben kann, die Zustimmung zur Tierhaltung nicht im freien Ermessen des Vermieters stehen sollte, sondern von diesem nur aus sachlichen Gründen versagt werden dürfte. Denn sie bringt nicht eindeutig zum Ausdruck, dass die Zustimmung zur Haltung von anderen Kleintieren als Ziervögeln und Zierfischen nicht versagt werden darf, weil es hierfür keinen sachlichen Grund gibt. Es besteht deshalb die Gefahr, dass der Mieter insoweit unter Hinweis auf die Klauselgestaltung von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird.

Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, hängt die Zulässigkeit der Tierhaltung davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet. Da es im Streitfall an der Feststellung der erforderlichen Tatsachen und der gebotenen umfassenden Interessenabwägung fehlte, hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

BGH, Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 340/06
Vorinstanzen:
- AG Krefeld, Urteil vom 23.5.2006, 10 C 52/06
- LG Krefeld, Urteil vom 8.11.2006, 2 S 46/06
Quelle: Bundesgerichtshof

 

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